Steuertipp Markus Herburger, Wirtschaftsprüfer, Universitätsdozent, Steuerberater, Feldkirch

Billigere Solaranlagen

Die geänderte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie würde billigere Solaranlagen ermöglichen. dpa/Patrick Pleul

Die geänderte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie würde billigere Solaranlagen ermöglichen.

 dpa/Patrick Pleul

Aufgrund einer Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wäre es möglich, dass die Umsatzsteuer für Solaranlagen auf und in der Nähe von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und privaten Haus- und Garagendächer auf null gesenkt wird. Trotzdem bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten. Damit würde eine

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