Steuertipp Markus Herburger, Wirtschaftsprüfer, Universitätsdozent, Steuerberater, Feldkirch
Billigere Solaranlagen

Die geänderte EU-Mehrwertsteuerrichtlinie würde billigere Solaranlagen ermöglichen.
dpa/Patrick Pleul
Aufgrund einer Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wäre es möglich, dass die Umsatzsteuer für Solaranlagen auf und in der Nähe von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und privaten Haus- und Garagendächer auf null gesenkt wird. Trotzdem bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten. Damit würde eine