Von Tobias Holzer

tobias.holzer@neue.at

Mit Jahresbeginn 2024 wurde den Kommunen in Vorarlberg ein Steuerungsmittel an die Hand gegeben, um mangelndem Wohnraum entgegenzutreten. Gemeinde- und Stadtvertretungen können eine Zweitwohnsitzabgabe (im Volksmund als Leerstandsabgabe geläufig) beschl

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