Ein genereller Anspruch auf Umtausch besteht nicht, der Handel zeigt sich jedoch entgegenkommend. ⇒hartinger
Frage & Antwort. Was beim Umtausch unerwünschter oder fehlerhafter Weihnachtspräsente gilt und welche Rechte Konsumenten haben: Die NEUE hat bei Karin Hinteregger von der Arbeiterkammer-