Sturz auf Eisplatte: Kein Schadenersatz

Beklagter Gemeindearbeiter haftet nicht für schwere ­Verletzungen der 80-jährigen Fußgängerin.

Die damals 80-jährige Fußgängerin rutschte im Dezember 2020 nach den gerichtlichen Feststellungen wegen einer Eisplatte auf dem Gehsteig einer Gemeinde im Bezirk Feldkirch aus und verletzte sich beim

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.