Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Täter verteidigte sich in Notwehr: Freispruch

Angeklagter beschädigte Handy. Handybesitzer ging auf Täter los. Täter verletzte Wider­sacher. Berufungsgericht nahm Notwehr an und sprach ihn von Körperverletzung frei.

Der Angeklagte riss beim Hohenemser Bahnhof einem angeblichen Schuldner, der ihm 950 Euro schulden soll, das Handy aus der Hand. Der Angeklagte warf nach den gerichtlichen Feststellungen das Mobiltelefon auf den Boden, wodurch es beschädigt und unbrauchbar wurde. Der Geschädigte rannte ihm hinterher

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