Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Rascher Rückfall: Sechs Monate Haft
Vorbestrafter 22-Jähriger beging schon einen Monat nach Verurteilung zu Gefängnisstrafe Körperverletzung.
Wegen des Vergehens der Körperverletzung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete 22-Jährige in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußene