Von Brandlegung nun freigesprochen

Strafrichterin sah keine Beweise dafür, dass 18-Jähriger vor Wohnanlage Brand legte, den er löschte.

Vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung wurde der vorbestrafte Angeklagte am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Frage nach Fingerabdrücken. Dem 18-Jährigen wir

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