Mutter von René Benko darf wieder ihre Rechte als Stifterin ausüben.
Einstweilige Verfügung aufgehoben
Mutter von René Benko darf wieder ihre Rechte als Stifterin ausüben.
Ingeborg Benko kann wieder uneingeschränkt ihre Rechte als Stifterin ausüben. Das Liechtensteiner Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung der ersten Instanz aufgehoben, die rund 50 Millionen Franken aus dem Stiftungsv