EU nimmt Modefirmen in die Pflicht

Große Modeunternehmen in der EU dürfen nicht verkaufte Kleidung ab dem 19. Juli nur noch unter bestimmten Bedingungen vernichten. Daten über unverkaufte und entsorgte Konsumgüter müssen offengelegt werden, teilt die EU-Kommission mit. Für mittlere Unternehmen soll die Regelung ab 2030 gelten. Jährl

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