Maßnahmen gegen Parkplatz-Abzocke
Mit 1. Jänner 2026 sind die Anwaltstarife bei Besitzstörungsklagen auf 100 Euro begrenzt. Die Gerichtsgebühren werden gesenkt, zum Beispiel 70 Euro bei Anerkenntnis in erster Verhandlung und 35 Euro bei Zurückziehung vor Zustellung. Kfz-Besitzstörungsfälle können künftig bis zum OGH gehen, das war