Gericht befindet Gutscheinklauseln von Zalando für unzulässig
Die AK Oberösterreich ist aufgrund der Befristung von Zalando-Gutscheinen auf fünf Jahre rechtlich gegen den Modehändler vorgegangen und hat vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Erstmals wurde dabei eine Klausel bei fünfjähriger und nicht nur dreijähriger Befristung als unzulässig erkannt. Au