Beide Seiten gehen in Berufung

Nach dem Urteil im zweiten Prozess wegen betrügerischer Krida gegen Signa-Gründer RenéBenko legen sowohl der Ex-Unternehmer als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel ein.Benkobekämpft die Verurteilung zu 15 Monaten bedingter Haft mit Nichtigkeitsbeschwerde und

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