Umbauten, Balkonvergrößerungen und Zweckentfremdungen: Was man mit seiner Eigentumswohnung nicht ohne weiteres machen darf.
Wohnungseigentum ist nur Miteigentum
Umbauten, Balkonvergrößerungen und Zweckentfremdungen: Was man mit seiner Eigentumswohnung nicht ohne weiteres machen darf.
Als Wohnungseigentümer ist man rechtlich gesehen Miteigentümer einer Gesamt-Liegenschaft. Das erfordert eine gewisse Rücksichtnahme und Toleranz bei der Ausübung der eigene