Umbauten, Balkonvergrößerungen und Zweckentfremdungen: Was man mit seiner Eigentumswohnung nicht ohne weiteres machen darf.

Wohnungseigentum ist nur Miteigentum

Umbauten, Balkonvergrößerungen und Zweckentfremdungen: Was man mit seiner Eigentumswohnung nicht ohne weiteres machen darf.

Als Wohnungseigentümer ist man rechtlich gesehen Miteigentümer einer Gesamt-Liegenschaft. Das erfordert eine gewisse Rücksichtnahme und Toleranz bei der Ausübung der eigene

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.