Debatte um Feiertagsentgelt

Eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts von Dezember 2024 sorgt für Nachwehen: Der für Feiertagsarbeit bezahlteGrundstundenlohn ist kein steuerfreier Feiertagszuschlag mehr, sondern ein steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) will eine Korrektur errei

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