A1-Tochter: Mit unzulässigen Lockangeboten geworben

Konsumentenschutz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat ein Verfahren gegen den Mobilfunkanbieter A1 bzw. dessen Tochter yesss! gewonnen, das Urteil ist rechtskräftig. Dabei ging es um ein beworbenes Produkt, das in Realität nicht verfügbar war. Konkret hatte yesss! das iPhone 13 mini

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