Preiserhöhung war unzulässig

Die Verbund-Strompreiserhöhung von März 2023 hatte keine rechtliche Basis. Das urteilte der Oberste Gerichtshof in einem vom Verbraucherschutzverband angestrengten Prozess. Der VSV will Rückzahlungen erwirken oder Sammelklage einbringen. Verbund verweist auf schon geleistete Einmalzahlungen und prü

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