Beschwerde zurück in die erste Instanz

Nichts wurde am Dienstag aus der Grundsatzentscheidung im Streit um Patente auf Braugerste. Die Beschwerdekammer am Europäischen Patentamt (EPA) verwies den Fall zurück an die erste Instanz. Sie muss erst prüfen, ob das Patent der Firmen Carlsberg und Heineken ausreichend erfinderisch ist. Sie bean

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