Post zu Millionenstrafe verurteilt
Das Kartellgericht hat die Post AG zu einer Geldstrafe von 9,2 Millionen Euro verurteilt. Grund ist der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massendrucksachen. Hier habe die Post mit ihrer Rabattpraxis bei Info.Mail „diskriminierend“ agiert. Wie die Wettbewerbsbehörde betont