EuGH-Urteil schützt Reisende besser bei Insolvenz des Veranstalters. Österreicher hatte geklagt.

Schutz für Pauschalreisende durch Urteil ausgeweitet

EuGH-Urteil schützt Reisende besser bei Insolvenz des Veranstalters. Österreicher hatte geklagt.

Reisende sind auch gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters versichert, wenn sie selbst „aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktreten“. Das stellte der

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