FRAGE & ANTWORT. Was sich mit 1. Juli bei den Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren für Wohneigentum ändert.
Immobilienkauf: Hier fallen Gebühren weg
FRAGE & ANTWORT. Was sich mit 1. Juli bei den Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren für Wohneigentum ändert.
1 Für Grundbucheinträge zu Eigentums- und Pfandrechten, die nach dem 30. Juni 2024 beim Grundbuchsgericht einlangen, sind teilweise keine Gebühren zu zahlen