FRAGE & ANTWORT. Was sich mit 1. Juli bei den Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren für Wohneigentum ändert.

Immobilienkauf: Hier fallen Gebühren weg

FRAGE & ANTWORT. Was sich mit 1. Juli bei den Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren für Wohneigentum ändert.

1 Für Grundbucheinträge zu Eigentums- und Pfandrechten, die nach dem 30. Juni 2024 beim Grundbuchsgericht einlangen, sind teilweise keine Gebühren zu zahlen

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