Weiterbildung fällt unter Arbeitszeit
Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen oder des Arbeitsvertrages für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind, fallen nun unter Arbeitszeit. AK und Gewerkschaft verweisen auf eine neue gesetzliche Bestimmung. Arbeitgebe