Befreiung von Gebühren wie jene für Grundbucheintragung ist befristet.
Kauf von Immobilien wird billiger
Befreiung von Gebühren wie jene für Grundbucheintragung ist befristet.
Käuferinnen und Käufer von Immobilien sparen sich in den nächsten zwei Jahren Tausende Euro. Ab 1. April gilt die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilienkäufe bis zu einem Kaufpreis in Höhe