EU-Schutz für handwerkliche Produkte

In der EU wird der Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen ausgeweitet. Die EU-Mitgliedstaaten segneten am Montag eine entsprechende EU-Verordnung ab. Mit ihr können beispielsweise Herkunftsangaben wie „Gmundner Keramik“ oder „Porzellan aus Limoge“ geschützt werden. Bisher konnten nur region

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