EU-Schutz für handwerkliche Produkte
In der EU wird der Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen ausgeweitet. Die EU-Mitgliedstaaten segneten am Montag eine entsprechende EU-Verordnung ab. Mit ihr können beispielsweise Herkunftsangaben wie „Gmundner Keramik“ oder „Porzellan aus Limoge“ geschützt werden. Bisher konnten nur region