Preiserhöhung unzulässig
Eine Klausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist nach Ansicht der Gerichte unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien hat nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. Der Verbund kündigte eine Revision beim Obersten Gerichtshof an. KLZ/FUCH