Steuertipp Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wolfurt

Offenlegung des Jahresabschlusses

Bis wann ist der Jahresabschluss offenzulegen?

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und von Personengesellschaften, bei welchen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht in elektronisch

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