Bauern-Umsatzgrenze steigt
Ein Großteil der Bauern ist steuerlich „pauschaliert“, bisher war man voll steuer- und aufzeichnungspflichtig, wenn man mehr als 400.000 Euro Umsatz erzielte. Dieser Wert wird nun laut Agrarminister Norbert Totschnig „erstmals seit 2002 angehoben – auch wegen der Teuerung“. Und zwar auf 600.000 Euro