Prüfer: Mängel bei der Kurzarbeit

Rechnungshof stellt bei Corona-Kurzarbeit Überzahlung in Höhe von 500 Millionen Euro fest. Arbeitsaufzeichnungen von AMS nur in Ausnahmefällen angefordert.

Der Rechnungshof (RH) prüfte die Corona-Kurzarbeit von März 2020 bis Ende März 2021 und fand gravierende Mängel. In der Antragsphase 1 bis Ende Mai 2020 sei es „zu einer systematischen, nicht intendierten und nicht unmittelbar erkannten Überzahlung in der Größenordnung von 500 Millionen Euro“ gekomm

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