Steuertipp Markus Herburger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediator, Feldkirch

Corona und der Jahresabschluss

Wenn ein Ereignis mit wirtschaftlichen Folgen vor dem Bilanzstichtag liegt, so sind die bilanziellen Auswirkungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen (Werterhellung). Wenn das Ereignis erst nach dem 31. Dezember eingetreten ist, so ist es im Jahresabschluss 2019 nicht zu berücksichtigen (Wertbegrü


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