Steuertipp Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wolfurt
Coronavirus-Sonderreglungen

Markus Jäger: Das Finanzministerium bietet auf seiner Website (www.bmf.gv.at/corona) einen vorformulierten Antrag an, mit welchem die Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschafsteuervorauszahlungen, Zahlungserleichterungen für Abgabenrückstände in Form einer Stundung oder Ratenzahlung, die Nichtfe