EuGH stärkt Konsumentenbei Klagen
Gerichte müssen Verträge genauer prüfen.
Bei Vertragsstreitigkeiten vor Gericht zwischen Konsumenten und Firmen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Verbraucher gestärkt. Ein Gericht, vor dem gegen einen bestimmten Vertragsbestandteil geklagt wird, müsse von sich aus auch weitere Teile des Kontrakts prüfen, urteilten die Luxemburger