Fragen sind erlaubt
Der OGH wies mit Verweis auf Interessensabwägung die Klage einer Aktiengesellschaft gegen einen Kleinaktionär, der kritische Fragen an Vorstand und Großaktionär stellte, ab. Aktionäre dürfen im Rahmen einer Hauptversammlung sehr wohl „unangenehme“ Fragen stellen.