Swap-Vertrag für Gericht ungültig

Handelsgericht fällt nicht-rechtskräftiges Teilurteil.

Das Handelsgericht Wien hat in einem nichtrechtskräftigen Zwischenurteil das verlustreiche Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag für ungültig erklärt. Für Richter Andreas Pablik hatte der Vertrag „nie Bestand“, weil der Gemeinderat dem riskanten Finanzgeschäft im Jahr 2007 hätte zustimm


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