Stiftungen nicht meldepflichtig

Anpassung der AIA-Bestimmungen soll verhindern, dass Schweiz bei einer umfassenden Prüfung eine schlechte Note erhält.

Die Schweizer Regierung will die Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) den internationalen Vorgaben anpassen. Für Stiftungen soll es aber weiterhin eine Ausnahme geben. Der Bundesrat verzichtet auf eine Meldepflicht. AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konte


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