Lexikon: Aktiengesetz

Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds ist laut Aktiengesetz möglich. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Das kann etwa eine grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Entziehung des Vertrauens durch die Hauptversamm


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