Steuertipp Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wolfurt

E-Fahrräder als Dienstfahrrad

Was ändert sich für E-Bikes ab 2020?

Markus Jäger: Durch das vor der letzten Nationalratswahl beschlossene Steuerreformgesetz 2020 werden ab dem Folgejahr erfreuliche steuerliche Anreize für betrieblich genutzte Elektrofahrräder geschaffen. Bei deren Ankauf ist ab 1. Jänner 2020 ein Vorsteuerabzug für den Dienstgeber vorgesehen.

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