Steuertipp Markus Herburger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediator, Feldkirch
Vermietung und die Gewerbeordnung

Markus Herburger: Achtung! Wer ein Ferienappartement mit Nebenleistungen über Booking.com oder Airbnb anbietet, braucht unter Umständen eine Gewerbeberechtigung.
Das hat jüngst der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Entscheidend sind nicht nur die Nebenleistungen, wie Bereitstellung von Bettw