Steuertipp Markus Herburger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediator, Feldkirch

Sommerfeste und Steuern

Wäre es nicht herrlich, ein Firmensommerfest zu feiern und die Kosten dafür auch steuerlich abzuschreiben? Sollen diese Kosten absetzbar sein, so sind einige Dinge zu beachten.

Bewirtungskosten anlässlich eines Sommerfestes werden grundsätzlich steuerlich nicht anerkannt, da es sich hier um Repräsent


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