Sieg für Booking.com
Booking.com darf deutschen Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Eine „enge Bestpreisklausel“ sei zulässig, entschied ein Gericht in Düsseldorf.
Booking.com darf deutschen Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Eine „enge Bestpreisklausel“ sei zulässig, entschied ein Gericht in Düsseldorf.