Steuertipp Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wolfurt

Ausländische Vorsteuern

Innerhalb welcher Fristen muss die Erstattung beantragt werden?

Markus Jäger: Bis 30. September 2019 können österreichische Unternehmer die Rückerstattung von Vorsteuern für das Jahr 2018 in den EU-Mitgliedsstaaten beantragen. Die Anträge sind elektronisch via FinanzOnline einzureichen. Die Vorlage der Originalbelege entfällt, außer man wird explizit vom betreff


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