Steuertipp Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wolfurt

Außergewöhnliche Belastungen

Sind Pflegeheimkosten absetzbar?

Markus Jäger: Die für den Aufenthalt und die Betreuung in einem Alters- oder Pflegeheim anfallenden Kosten stellen nur dann steuerlich absetzbare außergewöhnliche Belastungen dar, wenn die Unterbringung zwangsläufig erfolgt. Dies ist der Fall, wenn der Heimaufenthalt wegen Pflege- oder Betreuungsbed


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