Steuertipp
Hochwasser und Steuern
Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Wolfurt
Welche steuerlichen Erleichterungen kommen bei Katastrophenschäden in Betracht?
Markus Jäger: Sämtliche Kosten zur Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen und die Nachbeschaffung von Vermögenswerten im Privatbereich sind ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar, soweit sie nicht durch Versicherung, Subventionen oder Spenden abgedeckt sind. Maßgeblich