Steuertipp

Hochwasser und Steuern

Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wolfurt

Markus Jäger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Wolfurt

Welche steuerlichen Erleichterungen kommen bei Katastrophenschäden in Betracht?

Markus Jäger: Sämtliche Kos­ten zur Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen und die Nachbeschaffung von Vermögenswerten im Privatbereich sind ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar, soweit sie nicht durch Versicherung, Subventionen oder Spenden abgedeckt sind. Maßgeblich

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