Stopptafel für elektronische Überwachung
EGMR: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Kündigungsgrund.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt: Eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz erklärte das Gericht für nicht rechtens. Der Arbeitgeber verstoße mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation des Angestellten gege