Ungültige Klauseln
Der Verein für Konsumentenschutz hat den Mobilfunker Drei wegen Vertragsklauseln geklagt, die einseitige Tariferhöhungen möglich machten. Das Handelsgericht Wien hat diese nun nicht rechtskräftig für ungültig erklärt.
Der Verein für Konsumentenschutz hat den Mobilfunker Drei wegen Vertragsklauseln geklagt, die einseitige Tariferhöhungen möglich machten. Das Handelsgericht Wien hat diese nun nicht rechtskräftig für ungültig erklärt.