SVA: Verzugszinsen sinken kräftig
Selbstständige müssen ab 1. Jänner weniger Verzugszinsen zahlen, wenn sie mit Sozialversicherungsbeiträgen im Rückstand sind. Konkret werden die Verzugszinsen mit Jahresbeginn von 7,88 auf 3,38 Prozent mehr als halbiert werden, so SVA-Obmann Christoph Leitl. APA