WKV-Kritik an Ende der Gebührenbefreiung

Im Frühjahr 2024 beschloss die Bundesregierung eine Aussetzung der Grundbucheintragungsgebühr und der Pfandrechtseintragungsgebühr bei der Gründung eines Hauptwohnsitzes. Diese Entlas­tung soll mit Ende Juni dieses Jahres auslaufen, was Petra Kreuzer, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Vorarl­be

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