Aktenvermerk bringt Häftling vors Schwurgericht

Wiederbetätigungsvorwurf hielt vor Schwurgericht nicht.⇒⇒Hartinger
Wiederbetätigungsvorwurf hielt vor Schwurgericht nicht.Hartinger

Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung stützte sich auf eine einzige, protokollierte Aussage. Der Angeklagte bestritt diese. Die Geschworenen sprachen ihn frei.

Von Jörg Stadler

joerg.stadler@neue.at

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