Wegen Veruntreuung schuldig gesprochen

Ein 47-Jähriger steht wegen Veruntreuung vor Gericht. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 228.000 Euro.

Die Verhandlung ist auf vier Stunden angesetzt, doch nach knapp einer Stunde ist Schluss. Der 47-jährige Angeklagte zeigt sich vollumfänglich geständig und erkennt offene Schadenssummen a

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