Wegen Veruntreuung schuldig gesprochen
Ein 47-Jähriger steht wegen Veruntreuung vor Gericht. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 228.000 Euro.
Die Verhandlung ist auf vier Stunden angesetzt, doch nach knapp einer Stunde ist Schluss. Der 47-jährige Angeklagte zeigt sich vollumfänglich geständig und erkennt offene Schadenssummen a