Sozialleistungsbetrug: 60-Jähriger vor Gericht

Einem 60-Jährigen wird schwerer Betrug vorgeworfen: Er soll Auslandsaufenthalte nicht an Land und Pensionsversicherung gemeldet und sich dadurch bereichert haben.

Der 60-jährige Frührentner bezieht Pflegegeld und Wohnbeihilfe. Eine maßgebliche Voraussetzung dafür ist in beiden Fällen der gewöhn

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