Bannmeile gilt auch bei Landtagspausen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Entscheidung getroffen, was das Demonstrieren vor dem Vorarlberger Landtag während einer Sitzungspause betraf.

Die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Teilnahme an einer Demonstration nahe dem Vorarlberger Landtag ist verfassungskonform, urteilte der

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