Tschann kann das Urteil „nicht nachvollziehen“

Bürgermeister Simon Tschann hat laut Gericht Amtsmissbrauch begangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es gilt die Unschuldsvermutung.
Hartinger

Bürgermeister Simon Tschann hat laut Gericht Amtsmissbrauch begangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es gilt die Unschuldsvermutung.
Hartinger